Erneuerbare Energien und KWK
Im Bereich Erneuerbarer Energien und KWK unterstützt [GGSC] vornehmlich Anlagenbetreiber in allen rechtlich relevanten Fragen beginnend von der Planung über die Errichtung bis hin zum Betrieb.
Bereits bei der Planung können sich neben genehmigungs- und naturschutzfachlichen Problemen besonders im Bereich von Solar- und Biomasseanlagen vergütungsrechtliche Fragen stellen. Soweit juristische Personen öffentlichen Rechts (beispielsweise als Anlagenbetreiber oder Verpächter von Flächen) involviert sind, können sich auch vergaberechtliche Komplikationen ergeben.
Im Bereich Windenergie (Onshore und Offshore) spielen Netzanbindungs- und -ausbaufragen sowie das Einspeisemanagement eine große Rolle. Die Vertragsgestaltung ist in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien und KWK von Bedeutung. Neben spezifischen Netzanschluss- und Einspeiseverträgen können Energieliefer- und Grundstückssicherungsverträge sowie Kaufverträge relevant werden. Im Bereich Netzanbindung und Netzausbau sind vielfach Kostentragungsregelungen umstritten, wodurch es zu Erstattungsforderungen kommen kann. Bei größeren Anlagen sind regelmäßig Gewährleistungsfragen von Bedeutung.
Durch die EEG-Novelle 2009 steht neben einer Vielzahl von Einzelfragen aus den Bereichen Anlagengestaltung, Netzanschluss/-ausbau, Verjährung, Erzeugungsmanagement und Entschädigung insbesondere die im Bereich Onshore zunehmend relevante Eigenvermarktung auf dem Prüfstand.
Über die projektbezogene Beratung von Anlagenbetreibern hinaus engagiert sich [GGSC] besonders auch in rechtsgestaltenden und zukunftsgerichteten Fragen. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise ein BMU-Projekt zur Optimierung der Netzeinspeisung von EEG-Anlagen mitbearbeitet. [GGSC] war auf Verbands- und Ministeriumsebene bei der Schaffung eines Rechtsrahmens zur Verbesserung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien im Wärmesektor (EEWärmeG) beteiligt.
