Energiewirtschaftsrecht

[GGSC] berät verschiedene Akteure (Stadtwerke, Kommunen, Energieversorger und -verbraucher) in Fragen des Energiewirtschaftsgesetzes und der zugehörigen Rechtsverordnungen.

Nach der grundlegenden Novellierung des EnWG im Jahr 2005 haben wir in zahlreichen Mandaten zu den praktischen Auswirkungen der Neuregelungen in den verschiedensten Bereichen beraten. Dies betraf u.a. den Bereich des Konzessionsvertragsrechts, dessen Rechtsrahmen sich durch die Novellierung erheblich verändert hat und das vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs um die örtlichen Verteilernetze immer mehr an Bedeutung gewinnt. [GGSC] vertritt und berät sowohl Netzbetreiber als auch Gemeinden in allen Rechtsfragen, die sich bei der Beendigung und dem Neuabschluss von Konzessionsverträgen stellen. Ein Schwerpunkt liegt bei der Ausgestaltung von Ausschreibungsverfahren und von Konzessionsverträgen.

Im Zusammenhang mit der Regulierung des Netzbetriebes sind wir mit Fragen der Netznutzung, der Netznutzungsentgelte und der Anreizregulierung, aber auch mit dem Thema Objektnetze befasst. Die Regelung in § 110 EnWG, die für Objektnetzbetreiber eine weitreichende Freistellung von der Regulierung ermöglicht, ist in ihrer Auslegung und Anwendung nach wie vor umstritten, wobei die Diskussion durch zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen zu Einzelfällen sowie die Entscheidung des EuGH zur Europarechtswidrigkeit von § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnGW neu angefacht wurde. Wir beraten hier sowohl mehrere Stadtwerke als auch private Arealnetzbetreiber.

[GGSC] ist mit Energielieferverträgen, insbesondere der Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln, befasst und berät verschiedene Akteure bei der Entwicklung neuer Energieversorgungskonzepte.

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