Emissionshandelsrecht
Bereits vor Schaffung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) befasste sich [GGSC] mit Rechtsfragen der Schaffung eines Emissionshandelssystems. Nach Inkrafttreten des TEHG beriet [GGSC] die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu ausgewählten Rechtsfragen der Anwendung der emissionshandelsrechtlichen Vorschriften sowie zu konkreten Zuteilungsentscheidungen der ersten Emissionshandelsperiode. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zuteilungsentscheidungen übernahmen wir die Prozessvertretung der DEHSt bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Wir beraten die DEHSt zu Fragen der Gesetzesauslegung und des Gesetzesvollzugs auch in der zweiten Emissionshandelsperiode. Neben Fragen der Zuteilung spielen auch Fragen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sowie Vollzugsfragen im Bereich des Projekt-Mechanismen-Gesetzes (ProMechG) eine Rolle. Hier geht es um die Anerkennung von sog. Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanismen (CDM)-Projekten.
