Atom- und Strahlenschutzrecht
Das Atom- und Strahlenschutzrecht bildet traditionell einen Tätigkeitsschwerpunkt bei [GGSC]. Bereits in den 90er Jahren haben wir den Bund und die Länder Hessen (Biblis, Hanau), Niedersachsen (Gorleben, Stade) und Sachsen-Anhalt (Morsleben) beim atomrechtlichen Vollzug und in Endlagerfragen beraten. Mit dem Gesetz zur Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland (2002) weitete sich diese Beratungstätigkeit aus.
[GGSC] vertrat in der Folgezeit das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in 17 Genehmigungsverfahren für Interims- und Standort-Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten, durch die der Transport von abgebrannten Brennelementen bis zur Errichtung eines nationalen Endlagers entbehrlich wurde. Wir haben für das BfS an 18 Erörterungsterminen teilgenommen und waren beratend an der Erstellung der Genehmigungsbescheide beteiligt. [GGSC] hat die Bundesrepublik Deutschland in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Bescheide bis zum Bundesverwaltungsgericht vertreten.
Neben diesem genehmigungsrechtlichen Schwerpunkt war und ist [GGSC] auf Bundesseite sehr intensiv bei der Beratung des Endlagerprozesses (Schacht Konrad, Gorleben) beteiligt. Wir wurden vom BfS intensiv bei der Übernahme der Betreiberverantwortlichkeit für die Schachtanlage Asse eingeschaltet. Daneben entwickelte [GGSC] für das BMU Gesetzentwürfe zum Schutz vor Radon und zu Fragen der nicht ionisierenden Strahlung als Teil des UGB.
[GGSC] vertritt das BMU in mehreren Prozessen, in denen verschiedene Kernkraftwerksbetreiber Strommengenübertragungen von „neueren“ auf „ältere“ Kernkraftwerke erstreiten wollen, um diese über den gesetzlichen „Ausstiegszeitpunkt“ hinaus betreiben zu können.
