Anlagenzulassung und CCS

Zulassungsverfahren für Energieanlagen sind sowohl im Atom- und Strahlenschutzrecht als auch im Bereich Erneuerbarer Energien und KWK ein Tätigkeitsschwerpunkt von [GGSC]. Infolge unserer langjährigen und breiten Erfahrung in der Abfallwirtschaft betrifft dies auch Müllverbrennungs-, Müllbehandlungs- und Ersatzbrennstoff-Anlagen. [GGSC] verfügt über eine breite Expertise in allen zulassungsrechtlichen Fragen von BImSchG-Anlagen. Soweit die Vorhaben vergaberechtliche Relevanz aufweisen, können unsere Mandanten dabei auch von unserem vergaberechtlichen Know-how profitieren. Werden über Vertragsgestaltungsfragen hinaus gewährleistungsrechtliche Fragen relevant, können wir auch in diesem Bereich auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen

Im Bereich Anlagenplanung und -zulassung wird neben dem EEG 2009 zukünftig sicher auch das UGB sowie die Novellierung des Naturschutzrechts bei unseren Beratungsmandaten wichtig werden.

Der Bereich Carbon, Capture and Storage (CCS) ist ein spezieller, neuer Rechtsbereich des Klimaschutzes , der viele Tätigkeitsschwerpunkte von [GGSC] berührt. Zulassungsrechtliche Fragen stellen sich bei den Abscheideanlagen ebenso wie bei den Transporteinrichtungen und Ablagerungsstätten. Die Gestaltung der Transportnetze weist Bezüge zur Netzregulierung bei Übertragungsnetzen auf, während die Zielsetzung der dauerhaften Ablagerung eine aus dem Atom- und Abfallrecht bekannte Fragestellung mit Bezügen zum Bergrecht ist. Zugleich ist die mit der CO2-Abscheidung und Einlagerung bezweckte Einsparung von CO2-Zertifikaten für das Emissionshandelsrecht relevant.

[GGSC] berät das BMU bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für CCS.

^ Seitenanfang