Wasserwirtschaftliche Planung und WWRL

Unter dem Einfluss der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erheblichen Einfluss auf Gewässernutzung und -unterhaltung gewinnen. Hierzu gehört die Abschätzung der Auswirkungen von geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes auf Gewässernutzer und andere Betroffene. [GGSC] hat sich intensiv mit der Einführung und nationalen Umsetzung der WRRL befasst und berät Bundesländer, zuständige Behörde und Planungs- und Vorhabenträger bei der praktischen Anwendung.

Wir prüfen Konzepte zur Inanspruchnahme von Fristverlängerungen bzw. zur Festlegung weniger strenger Umweltziele nach Art. 4 Abs. 4 und Abs. 5 WRRL und beraten bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie und des Hochwasserabflusses im Spannungsfeld zum Naturschutz (FFH-Verträglichkeitsprüfung).

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