Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
[GGSC] bewertet und begleitet wasserwirtschaftliche Vorhaben mit den zugehörigen Genehmigungsverfahren (Gewässerherstellung, -ausbau, -unterhaltung, und -benutzung) im Auftrag von Vorhabenträgern, Behörden und Betroffenen.
In vielfältiger Hinsicht sind wir mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Industrieanlagen, aber auch mit Abfalldeponien befasst. Neben Vorhabenträgern sind Mandanten von [GGSC] bei komplexeren Vorhaben auch Genehmigungsbehörden. Ein Aufgabenschwerpunkt sind planfeststellungsbedürftige Vorhaben, die mit dem Ausbau oder der Herstellung eines Gewässers verbunden sind. Hierzu gehören beispielsweise die Flutung von Tagebaurestlöchern oder die Umverlegung von Flüssen.
