Sanierungspläne und Sanierungsvereinbarungen

Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat den Sanierungsplan als Instrument eingeführt. Die Möglichkeit der Verbindlicherklärung bringt Verfahrenserleichterungen bei komplexen Sanierungsvorhaben.

[GGSC] unterstützt Behörden sowie Grundstücks- und Konzeptentwickler bei der Erstellung, Bewertung und Durchführung von Sanierungsplänen. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Mit unserer Unterstützung nutzen Behörden, Investoren und Grundstückseigentümer das Instrument des Sanierungsplans und seiner Verbindlicherklärung, um Entscheidungsprozesse und Verfahrensabläufe bei der Festlegung von Sanierungsanforderungen sowie damit verbundenen Genehmigungsverfahren möglichst reibungslos zu gestalten.

Sanierungsvereinbarungen legen Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme verbindlich fest und geben Betroffenen sowie Behörden Rechtssicherheit. In einer Vielzahl von bedeutsamen Altlasten- und Investitionsprojekten haben wir für die zuständigen Behörden Sanierungsvereinbarungen entwickelt und verhandelt. Aber auch viele Grundstückseigentümer nehmen zur Vermeidung von Ordnungsverfügungen die Hilfe von [GGSC] bei der Verhandlung und Durchführung von Sanierungsvereinbarungen in Anspruch.

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