Projekt- und Finanzierungsstrukturen

An großen Altlasten- und Bergbauprojekten sind viele Akteure beteiligt: Ordnungsbehörden, Genehmigungsbehörden, Investoren, Altlasten- und Bergbauverantwortliche, verschiedene Finanzierungsträger, Gutachter, Konzeptbearbeiter, Maßnahmenträger sowie Nachbarn und andere Betroffene. Häufig entstehen große Reibungsverluste mit der Folge, dass Entscheidungen und ihre Umsetzung verzögert werden.

[GGSC] hat große Erfahrungen bei der Organisationsentwicklung im Bereich der Altlastensanierung und -finanzierung. Wir klären Verantwortlichkeiten, Befugnisse und verfahrensrechtliche sowie institutionelle Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage gestalten wir die Beziehungen der Beteiligten untereinander durch Verträge (insbesondere Kooperations-, Projektträger- und Finanzierungsvereinbarungen, Ingenieur- und Bauverträge).

Wir konzipieren die Bündelung oder Entflechtung behördlicher Zuständigkeiten und entwerfen zu diesem Zweck gesetzliche Regelungen und Erlasse. So haben wir intensiv an der Konzeption und der Gründung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalts mitgewirkt.

Die Altlastensanierung wird in den neuen Bundesländern ganz überwiegend auf Grundlage von Haftungsfreistellungen sowie des Verwaltungsabkommens über die Finanzierung der ökologischen Altlasten aus Mitteln des Bundes und der Länder finanziert. Wegen der häufig schwierigen Abwicklung im Dreieck Investor-Land-Bund/BvS und mit weiteren Beteiligten werden bei geeigneten Projekten Finanzierungsansprüche wegen Altlasten pauschal abgegolten.

[GGSC] hat für mehrere Bundesländer Pauschalierungsvereinbarungen für bedeutsame Altlastenprojekte konzipiert und an den erfolgreichen Verhandlungen maßgeblich mitgewirkt. Intensiv waren wir am Zustandekommen des Generalvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Bund beteiligt. Der Vertrag regelt die Finanzierung von Altlastenprojekten mit einem Gesamtvolumen von ca. 4 Mrd. € abschließend.

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