Gewässerausbau und Hochwasserschutz

Mit der Durchführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten sind weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und vielfältige bauliche Maßnahmen verbunden. Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass die zugrundeliegenden Pläne eine strategische Umweltprüfung erfordern und oft in FFH-Gebieten durchgeführt werden müssen.

[GGSC] kann auf diesem Aufgabenfeld seine Beratungserfahrungen im Zusammenhang mit Herstellung, Ausbau und Umverlegung von Gewässern und in den damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren einbringen.

Besondere Expertise haben wir bei der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Herstellung von Gewässern in ehemaligen Tagebaurestlöchern zwischen Bergunternehmen, Trägern des Planfeststellungsverfahrens und Folgenutzern (z. B. Deponiebetreibern).

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt sind Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus zur Verbesserung der Gewässermorphologie und des Hochwasserabflusses. Hier beschäftigen wir uns auch mit dem Hochwasserschutz in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.

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