Altlasten
[GGSC] berät seit vielen Jahren Umweltministerien und Behörden in den neuen Ländern im Bereich der Altlastensanierung. Hierzu zählt insbesondere die Entwicklung und Optimierung geeigneter Organisations- und Finanzierungsstrukturen, von Sanierungskonzepten und ihrer Durchführung, vor allem in Altlasten-Großprojekten und die Haftungsfreistellung für Altlasten.
Wir kennen alle einschlägigen Anforderungen an den Umgang mit Altlasten, die Verwaltungspraxis und die Vollzugsprobleme. Intensiv arbeiten wir mit Naturwissenschaftlern, Planern und Ingenieuren zusammen, mit denen wir Lösungen entwickeln und umsetzen. Schwerpunkte sind großräumige Grundwasserschäden und Bodenkontaminationen aus früherer industrieller Tätigkeit. In vielfältiger Weise haben wir mit Altablagerungen und Altdeponien und mit ehemaligen Bergbauprojekten (Braunkohle, Kalibergbau und Erdgasförderung) zu tun.
[GGSC] vertritt Grundstückseigentümer und Investoren, die eine sichere Beurteilung der wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Entwicklung von vorgenutzten Flächen benötigen. Wir gestalten vertragliche Vereinbarungen zur Risikoverteilung bei Altlasten in Grundstücks- und Unternehmenskaufverträgen und beraten im Zusammenhang mit Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen. Intensiv sind wir mit der Berücksichtigung von Altlasten in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren befasst.
Wir begleiten Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren, die zur Durchführung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind und übernehmen die Beratung bei der Abwicklung der entsprechenden Aufträge (u. a. Vertragscontrolling, Mängelansprüche).
