Vertretung im Nachprüfungsverfahren
In stark umkämpften Märkten versuchen Unternehmen vielfach, die Zuschlagsentscheidungen der Auftraggeber durch Nachprüfungsanträge anzugreifen. Bei abfallwirtschaftlichen Vergaben und großen Bauprojekten zeigt sich zunehmend: Kaum ein Vergabeverfahren ohne anschließendes Nachprüfungsverfahren. Laufend entwickelt sich das Vergaberecht durch zahlreiche Entscheidungen der Vergabekammern und Vergabesenate weiter und stellt die Praxis vor erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Im Vordergrund der vergaberechtlichen Beratungstätigkeit von [GGSC] für öffentliche Auftraggeber steht die Vermeidung von Nachprüfungsverfahren durch die vergaberechtskonforme Gestaltung der Verdingungsunterlagen und durch die rechtliche Prüfung und Absicherung der Angebotswertung. Werden dennoch Nachprüfungsanträge gestellt, vertritt [GGSC] die Vergabestellen in Nachprüfungsverfahren. [GGSC] hat zahlreiche öffentliche Auftraggeber vor den Vergabekammern und in Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten erfolgreich vertreten.
[GGSC] vertritt kommunale Gesellschaften, die sich als Wettbewerber an Ausschreibungen anderer Kommunen beteiligt haben und sich gegen den beabsichtigten Zuschlag an einen Konkurrenten wehren. Wir haben auch kommunale Wettbewerbsteilnehmer als Beigeladene in Nachprüfungsverfahren vertreten, die durch einen Konkurrenten angestrengt wurden.
Während wir bei der Vergabe von Versorgungs- und Entsorgungsleistungen durch kommunale Aufgabenträger regelmäßig auf Seiten der Vergabestellen oder kommunalen Unternehmen tätig sind, steht unsere vergaberechtliche Expertise in anderen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens auch den beteiligten Bietern zur Verfügung.
So beraten wir Architekten, Planer und Bauunternehmen als Bieter bei Planer- und Bauvergaben und vertreten sie auch in Nachprüfungsverfahren.
