Planer- und Bauvergaben

Die spezifischen Fallgestaltungen und Fragestellungen bei Planer- und Bauvergaben sind [GGSC] aus dem umfassenden Beratungsspektrum im Bereich Bau- und Planungsrecht vertraut.

Wir verfügen über eine fundierte vergaberechtliche Expertise bei der Beratung von Bietern im Zusammenhang mit den ihnen bei Planer- und Bauvergaben zustehenden Rechten und deren Durchsetzung. In diesem Zusammenhang konnten wir auch die Rechtsprechung zum Rechtschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwert mit vorantreiben.

Nicht nur die öffentlichen Auftraggeber, sondern auch Unternehmen, die sich als Bieter an Vergabeverfahren beteiligen, werden durch das Vergaberecht vor große Herausforderungen gestellt. Vielfach besteht die Gefahr, dass Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil sie unvollständig sind, den Verdingungsunterlagen widersprechen oder Nebenangebote nicht als solche gekennzeichnet oder hinreichend beschrieben werden. Zudem müssen die Rügeobliegenheiten beachtet werden, um Rechtsschutzmöglichkeiten zu erhalten.

[GGSC] prüft für Bieter Verdingungsunterlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht, berät bei der Erstellung von Angeboten und der Formulierung von Rügen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der von der Vergabestelle vorgenommenen Wertungen und getroffenen Zuschlagsentscheidungen und beurteilen die Erfolgsaussichten von Nachprüfungsanträgen. Einer fundierten Risikoabschätzung kommt insoweit noch höheres Gewicht zu, als nach der Vergaberechtsreform 2008/2009 Nachprüfungsanträge nicht mehr ohne Kostenrisiko zurückgenommen werden können.

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