Grundstücksvergaben
Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand galten bis zur „Ahlhorn“-Entscheidung des OLG Düsseldorf im Jahr 2007 als nicht ausschreibungspflichtig. Die vergaberechtliche Spruchpraxis hat in der Folgezeit einen Paradigmenwechsel erfahren, ohne dass die Rechtssicherheit befördert worden wäre. Jedenfalls können Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Aufgabenträger eine Vergabepflicht für öffentliche Grundstücksverkäufe nicht mehr schlechthin ausschließen, sondern müssen sich vor entsprechenden Verkäufen mit etwaigen Vergabeerfordernissen intensiv befassen. Vor allem kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass ein Verkauf als vergabepflichtige Baukonzession eingeordnet werden muss.
[GGSC] begleitet und berät seit Jahren eine Vielzahl von Kommunen und auch Investoren bei der Realisierung städtebaulicher Projekte. Im Bereich der Grundstücksentwicklung wird das Vergaberecht vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Vergaberechtsrelevanz kommunaler Grundstücksverkäufe künftig eine größere Bedeutung für sich beanspruchen.
Bei größeren Vorhaben der Grundstücksentwicklung und sonstigen Verkäufen entwickelt [GGSC] Strategien, die sowohl für die Kommune als auch für Investoren auf eine größtmögliche Risikominimierung zielen. Erweist sich, dass die Strategie der Grundstücksentwicklung die Durchführung eines Vergabeverfahrens erfordert, können wir unsere vergaberechtliche Expertise zum Einsatz bringen, stringente Verfahrenskonzepte vorlegen und eine rechtssichere Begleitung gewährleisten.
Selbstverständlich stehen wir im Konfliktfall bei behördlichen Aufsichtsmaßnahmen oder gar Nachprüfungsverfahren bereit, um gemeinsam mit der Kommune oder dem Investor nach einer sorgfältigen Risikoabwägung Verfahrensstrategien zu entwickeln, die sowohl einen Erfolg des Verfahrens sichern als auch auf eine vertretbare Dauer und eine beherrschbare Kostenbelastung ausgerichtet sind.
