Abfallwirtschaft und Abfallrecht
Die Beratung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und kommunalen Entsorgungsunternehmen in Fragen der Abfallwirtschaft und des Abfallrechts ist seit 20 Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit von [GGSC]. Die Zahl der von uns in den vergangenen Jahren betreuten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts) sowie der kommunalen Entsorgungsunternehmen (Eigenbetriebe, Beteiligungs- und Eigengesellschaften) beläuft sich auf mittlerweile über 150 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Zahlreiche Mandanten betreuen wir seit vielen Jahren in allen Rechtsfragen rund um die Abfallwirtschaft.
Aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Gewährleistung der Überlassungspflichten
- Rekommunalisierung
- Verpackungsentsorgung und Duale Systeme
- Abfall- und Abfallgebührensatzungen
- Behandlung und Deponierung
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Neben den klassischen abfallrechtlichen Aufgabengebieten wie der Durchsetzung von Überlassungspflichten oder der Erarbeitung von Abfall- und Abfallgebührensatzungen ist z.B. auch unsere kommunalabgaben-, vergabe-, gesellschafts-, steuer- oder immissionsschutzrechtliche Expertise gefragt.
Seit 1999 veranstalten wir jeweils im Frühsommer unser zweitägiges Informationsseminar „Erfahrungsaustausch kommunale Abfallwirtschaft“, auf dem wir zum 10. Jubiläum im Jahr 2008 über 300 Teilnehmer begrüßen durften. Über den stetig wachsenden Zuspruch freuen wir uns sehr.
