Verpackungsentsorgung und Duale Systeme
Die Entsorgung von Verpackungen wurde mit der Verpackungsverordnung 1991 in wesentlichen Teilen privatisiert. Nach Änderung der Verpackungsverordnung 1998 und auf Druck der Europäischen Kommission sowie des Bundeskartellamtes sind weitere "Systembetreiber" in Konkurrenz zu dem bisherigen Monopolisten DSD GmbH getreten. Dies hat für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Praxis zu einer Reihe von organisatorischen und finanziellen Problemen geführt. So ist die für ein "geordnetes Nebeneinander" nach der Verpackungsverordnung erforderliche Abstimmung durch die Vielzahl der Systembetreiber aufwändiger geworden. [GGSC] unterstützt Kommunen bei Verhandlungen über Abstimmungsvereinbarungen. Wir beraten bei der Durchsetzung der Regelungen der Verpackungsverordnung.
Besonders konfliktreich ist die Mitbenutzung der kommunalen Altpapier-Entsorgungssysteme durch die Systembetreiber. Hierauf haben zwar die Kommunen nach der Verpackungsverordnung einen Anspruch, dieser ist jedoch immer wieder - insbesondere hinsichtlich des für die Mitbenutzung geforderten Entgelts - im Streit. [GGSC] berät Kommunen, aber auch mittelständische Entsorger in Auseinandersetzungen mit Systembetreibern und Selbstentsorgern, unterstützt bei Vertragsverhandlungen und vertritt in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Durchsetzung der Mitbenutzungspflicht und Entgeltansprüche.
Wir beraten bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen von PPK-Entsorgungsleistungen und berücksichtigen dabei die vergaberechtlichen und kartellrechtlichen Anforderungen an der „Schnittstelle“ von kommunaler Altpapierentsorgung und der Erfassung von PPK-Verpackungen.
