Rekommunalisierung

Nachdem in den 90er Jahren viele Entsorgungsbetriebe privatisiert wurden oder aber ehemals kommunal erbrachte Leistungen im Wettbewerb an private Dritte vergeben wurden, setzt in letzter Zeit ein entgegengesetzter Trend ein. Einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger übernehmen bisher an Dritte vergebene Leistungen wieder in den eigenen Verantwortungsbereich, weil sie davon eine bürgerfreundliche, wirtschaftlichere und langfristig kostenstabile Wahrnehmung der Entsorgungsaufgabe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erwarten.

[GGSC] berät bei allen Fragen rund um die Rekommunalisierung von Entsorgungsaufgaben. Wir erstellen Gutachten zum Vergleich möglicher Rechtsformen, beraten bei der Kündigung von Entsorgungsverträgen, prüfen, ob die Voraussetzungen für einen etwaigen Betriebsübergang vorliegen und beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung der für die kommunalen Eigenleistungen benötigten Ausrüstungsgegenstände (u. a. Fahrzeuge, Betriebshöfe, Sammelbehälter).

[GGSC] unterstützt bei der Gründung kommunaler Unternehmen (privatrechtliche Gesellschaften, Anstalten öffentlichen Rechts) und vertritt die Kommunen erforderlichenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung.

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