Gewährleistung der Überlassungspflichten
[GGSC] unterstützt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Durchsetzung der Überlassungspflichten der Abfallerzeuger, durch Stellungnahmen zu umstrittenen Auslegungsfragen, durch rechtliche Beratung bei der Ausgestaltung behördlicher Anordnungen oder durch Vertretung in gerichtlichen Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht. Für Landesministerien und den VKS im VKU haben wir uns in Gutachten mit den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur besseren Zuständigkeitsabgrenzung zwischen kommunaler und gewerblicher Abfallwirtschaft und zur Durchsetzung der Überlassungspflichten befasst.
[GGSC] ist für zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit der Ausgestaltung der kommunalen Papiersammlung befasst. In den Auseinandersetzungen um die Etablierung gewerblicher PPK-Sammlungen haben wir viele Kommunen bei der Vorbereitung von Untersagungsanordnungen beraten und in den Verwaltungsstreitverfahren vertreten. Da die Gerichte in Verfahren um die Untersagung gewerblicher Papiersammlungen bisher vielfach entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen verneint haben, beraten wir bei einer „angriffsicheren“ Ausgestaltung der Abfallwirtschafts- und Gebührenkonzepte und betreuen unsere kommunalen Mandanten bei der Einführung eigener PPK-Holsysteme.
[GGSC] setzt sich seit Jahren für eine Neuordnung der Überlassungspflichten nach Herkunftsbereichen ein.
