Behandlung und Deponierung
[GGSC] betreut die Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, Wertstoffhöfen, Zwischenlagern und allen anderen mit der Abfallbehandlung in Zusammenhang stehenden Anlagen (mechanisch-biologische Anlagen, Müllverbrennungsanlagen, EBS-Kraftwerke). Dabei sind regelmäßig genehmigungsrechtliche, aber auch vergabe-, kommunalwirtschafts-, werkvertrags-, steuer- oder insolvenzrechtliche Probleme zu bearbeiten.
Wir unterstützen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Genehmigungsverfahren bei der Antragsvorbereitung, in Behördengesprächen, bei der Klärung genehmigungsrechtlicher Fragen und vertreten den Vorhabenträger in Erörterungsterminen.
[GGSC] berät bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Errichtung von Entsorgungsanlagen, unterstützt bei der Vertragsgestaltung und den Vertragsverhandlungen und begleitet die Vertragsdurchführung (beispielsweise Abnahmen, Durchsetzung von Mängelansprüchen und Vertragsstrafen).
[GGSC] hat große Expertise in allen Fragen des Deponierechts und hat einen Standardkommentar zum Deponierecht herausgegeben. Wir beraten kommunale Deponiebetreiber und Genehmigungsbehörden in allen genehmigungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Deponiezulassung und dem (Weiter-)Betrieb von bestehenden Deponien.
Nachdem zum 01.06.2005 die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle auf Siedlungsabfalldeponien beendet wurde, haben viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihre Deponien stillgelegt. [GGSC] berät hinsichtlich der Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien und vertritt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowohl gegenüber den Aufsichtsbehörden als auch vor Gericht. [GGSC] ist mit Fragen der Normauslegung ebenso befasst, wie z.B. mit der rechtlichen Beurteilung alternativer Oberflächenabdichtungen oder rechtlicher Fragen bei der Erstellung von Nachnutzungskonzepten (Windkraftanlagen, Fotovoltaikanlagen, Biogasanlagen).
