Abfall- und Abfallgebührensatzungen
[GGSC] verfügt über umfassende Erfahrungen bei der Ausgestaltung von Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen. Wir haben in der Vergangenheit sowohl an der Erarbeitung von Mustersatzungen mitgewirkt, als auch zahlreiche Einzelsatzungen und Satzungsänderungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erarbeitet.
Bei Abfallsatzungen beraten wir über praxistaugliche Gestaltungen des Benutzungsverhältnisses, Regelungen zur Abwicklung der Überlassungspflichten sowie die Einhaltung der Anforderungen des Landesrechts und der Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte.
Bei Abfallgebührensatzungen unterstützen wir bei der Wahl und Ausgestaltung des Gebührenmodells, analysieren laufend die Anforderungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in dem jeweiligen Bundesland und beraten bei der Aufstellung der Abfallgebührenkalkulation.
[GGSC] unterstützt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide und vertritt sie sowohl in verwaltungsgerichtlichen Gebührenstreitigkeiten als auch in Normenkontrollverfahren über Satzungen.
