OVG Greifswald ermöglicht Fertigstellung und Nutzung der Geflüchtetenunterkunft Upahl

24.11.2023

GGSC hat den Landkreis Nordwestmecklenburg im Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung einer in der Gemeinde Upahl gelegenen temporären Geflüchtetenunterkunft (mit 250 Plätzen) beraten und den Landkreis in dem Eilrechtsschutzverfahren vertreten, mit dem die Gemeinde Upahl einen Baustopp erreichen wollte. Der Landkreis hatte Erfolg: Das OVG Greifswald hat (wie bereits zuvor das VG Schwerin) "mit Beschluss vom 13.11.2023 (AZ: 3 M 459/23)" die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und insbesondere auch die Rechtmäßigkeit der darin integrierten sog. Abweichungsentscheidung (§ 246 Abs. 14 BauGB) des Innenministeriums M-V bestätigt.

In der ausführlichen Entscheidung begründet das OVG, dass und warum es sich bei dem ministeriellen Mitwirkungsakt um eine - nicht selbstständig anfechtbare - reine Verfahrenshandlung i.S.d. § 44a VwGO handelt. An der OVG-Entscheidung zur bislang umstrittenen und ungeklärten Frage des Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen mit integrierter ministerieller Teilentscheidung dürften sich die Gerichte künftig orientieren. Das OVG hat ein Stück Rechtsfortbildung betrieben und ebnet damit wohl auch weiteren dringend benötigten Unterkünften für Geflüchtete den Weg.“

-> NDR, 04.11.2023: Chronik zum Streit um die Flüchtlingsunterkunft in Upahl