[GGSC]-Rechtsgutachten zu Sicherheitsleistungen im Braunkohletagebau

18.03.2024

Die Grüne Liga hat heute ein von [GGSC] erstelltes Rechtsgutachten zu Sicherheitsleistungen im Braunkohletagebau veröffentlicht. Darin beantworten Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz und Rechtsanwältin Tessa Krabbe fünf Fragen dazu, wie die Berg- und Wasserbehörden die Finanzierung der Tagebaufolgekosten im Rahmen von Zulassungsentscheidungen sicherstellen können. Diese Kosten sind enorm.

Ein im Juni 2023 vom Umweltbundesamt veröffentlichtes Gutachten zeigt, dass als Folge des Braunkohletagebaus in der Lausitz in anhaltenden Trockenperioden mit einem abschnittsweisen Trockenfallen der Spree gerechnet werden muss, wenn nicht Wasser aus Elbe, Neiße und Oder in das Einzugsgebiet der Spree übergeleitet und dort gespeichert werden. Das rechtliche Instrumentarium, um die Tagebaubetreiber zur finanziellen Sicherung solcher Kosten zu verpflichten, ist da. Auch für sogenannte Ewigkeitslasten kann eine finanzielle Sicherung verlangt werden. Inwieweit die Behörden von diesen Möglichkeiten bisher tatsächlich Gebrauch gemacht haben, ist allerdings intransparent.

Zur Pressemitteilung der ->  Grünen Liga und zum -> [GGSC] Gutachten